1. Direkte Klärung zuerst
Die Parteien klären Unstimmigkeiten zunächst direkt über den Projekt-Chat. Konkrete, schriftlich formulierte Mängelrügen mit Bezug auf das Briefing führen erfahrungsgemäss am schnellsten zu einer Lösung.
Verfahren für Konflikte zwischen Auftraggebern und Creators über finanzierte Projekte. Stand: August 2026.
Die Parteien klären Unstimmigkeiten zunächst direkt über den Projekt-Chat. Konkrete, schriftlich formulierte Mängelrügen mit Bezug auf das Briefing führen erfahrungsgemäss am schnellsten zu einer Lösung.
Nach der Lieferung hat der Auftraggeber zehn Kalendertage Zeit, Mängel zu rügen, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart wurde. Ohne Rüge gilt die Leistung als abgenommen und die Auszahlung wird ausgelöst.
Ein Streitfall muss innert dieser Prüffrist eröffnet werden. Danach sind nur noch verdeckte Mängel geltend zu machen, und zwar unverzüglich nach ihrer Entdeckung.
Ein Streitfall wird über die Projektseite oder per E-Mail an disputes@frameflow.media eröffnet. Erforderlich sind die Projektnummer, eine Beschreibung des Mangels, der Bezug zum Briefing und das gewünschte Ergebnis (Nachbesserung, Preisminderung oder Rückerstattung).
Mit der Eröffnung wird die Auszahlung der treuhänderisch gehaltenen Gelder bis zum Abschluss des Verfahrens angehalten.
FrameFlow bestätigt den Eingang innert zwei Arbeitstagen und gibt der Gegenpartei fünf Arbeitstage Zeit für eine Stellungnahme.
Beide Parteien können Belege einreichen (Briefing, Angebot, Chatverlauf, Lieferdateien, Zeitnachweise). Grundlage der Beurteilung sind ausschliesslich das angenommene Angebot, das Briefing und die über die Plattform dokumentierte Kommunikation.
FrameFlow schlägt in der Regel innert zehn Arbeitstagen eine Lösung vor: Nachbesserung mit neuer Frist, teilweise Auszahlung, vollständige Auszahlung oder Rückerstattung.
Einigen sich die Parteien nicht, entscheidet FrameFlow über die Verwendung der treuhänderisch gehaltenen Gelder. Dieser Entscheid betrifft ausschliesslich die Zahlungsabwicklung auf der Plattform.
Es handelt sich um eine Vertragsverwaltungsmassnahme und nicht um einen Schiedsspruch. Die Ansprüche der Parteien untereinander bleiben unberührt und können auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden.
Offensichtlich unbegründete oder wiederholt missbräuchliche Streitfälle sowie das Zurückhalten der Abnahme trotz vertragsgemässer Lieferung können zu Verwarnung, Einschränkung oder Sperrung des Kontos führen.
Führt das Verfahren zu keiner Einigung, steht der ordentliche Rechtsweg offen. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist der Sitz von FrameFlow, soweit keine zwingenden Gerichtsstände entgegenstehen.
Vor einer Klage ist in der Schweiz in der Regel ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Schlichtungsbehörde durchzuführen.