Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform FrameFlow durch Auftraggeber und Creators. Stand: August 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der unter https://frameflow.media betriebenen Plattform FrameFlow (nachfolgend «Plattform») zwischen der Betreiberin (nachfolgend «FrameFlow») und den registrierten Nutzenden.

Nutzende sind entweder Auftraggeber (Unternehmen und andere Bestellerinnen von Videoproduktionen, nachfolgend «Auftraggeber») oder Anbieterinnen und Anbieter von Videodienstleistungen (nachfolgend «Creators»).

Mit der Registrierung eines Kontos akzeptieren Nutzende diese AGB in der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen von Nutzenden gelten nur, wenn FrameFlow ihnen schriftlich zustimmt.

Die Plattform richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige Personen ab 18 Jahren sowie an Unternehmen. Eine Nutzung durch Konsumentinnen und Konsumenten für private Zwecke ist nicht vorgesehen.

2. Rolle von FrameFlow als Vermittlerin

FrameFlow betreibt einen Marktplatz und stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, über die Auftraggeber und Creators zusammenfinden, Angebote austauschen, Dateien übermitteln und Zahlungen abwickeln.

Der Produktionsvertrag über die Videoleistung kommt ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und dem Creator zustande. FrameFlow wird nicht Vertragspartei dieses Produktionsvertrags, schuldet keine Videoleistung und übernimmt keine Gewähr für deren Qualität, Termintreue oder rechtliche Zulässigkeit.

Creators handeln als selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Zwischen FrameFlow und Creators besteht kein Arbeits-, Auftrags- oder Agenturverhältnis. Creators sind selbst für ihre Sozialversicherungen, Bewilligungen, Steuern und Versicherungen verantwortlich.

3. Konto, Verifizierung und Sperrung

Für die Nutzung ist ein persönliches Konto erforderlich. Nutzende sind verpflichtet, wahrheitsgemässe und aktuelle Angaben zu machen und Zugangsdaten geheim zu halten. Die Weitergabe eines Kontos an Dritte ist untersagt.

Creator-Profile werden von FrameFlow vor der öffentlichen Sichtbarkeit geprüft. Ein Anspruch auf Verifizierung oder auf Aufnahme in die Suchergebnisse besteht nicht.

FrameFlow kann Konten verwarnen, einschränken, sperren oder löschen, wenn Nutzende gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstossen, falsche Angaben machen, Zahlungen umgehen oder wiederholt Streitfälle verursachen. Bereits treuhänderisch gehaltene Gelder werden nach den Regeln in Ziffer 6 und 7 abgewickelt.

4. Projektablauf

Auftraggeber erstellen ein Briefing mit Leistungsbeschrieb, Budgetrahmen und Termin. Creators reichen darauf verbindliche Angebote ein.

Nimmt der Auftraggeber ein Angebot an, entsteht der Produktionsvertrag zu den im Angebot genannten Konditionen. Der Auftraggeber zahlt den Gesamtbetrag anschliessend über die Plattform ein; die Produktion startet, sobald die Zahlung eingegangen ist.

Nach der Lieferung prüft der Auftraggeber das Ergebnis innert der vereinbarten Frist, bei fehlender Vereinbarung innert zehn Kalendertagen. Erfolgt innert dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen und die Auszahlung wird ausgelöst.

Zusatzleistungen ausserhalb des angenommenen Angebots (z. B. weitere Schnittrunden, zusätzliche Drehtage) sind separat über ein neues Angebot zu vereinbaren.

5. Preise, Plattformgebühr und Mehrwertsteuer

Der Auftraggeber bezahlt das im Angebot genannte Creator-Honorar zuzüglich einer Plattformgebühr von 15 % dieses Honorars. Sämtliche Beträge werden serverseitig berechnet und in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen.

Die Plattformgebühr ist das Entgelt von FrameFlow für Vermittlung, Zahlungsabwicklung, Treuhandfunktion und Support. Sie wird bei erfolgreicher Auszahlung fällig und ist nicht rückerstattbar, ausser bei einer vollständigen Rückabwicklung des Projekts nach Ziffer 7.

Allfällige Mehrwertsteuer wird nach den anwendbaren Schweizer Vorschriften ausgewiesen. Creators sind selbst dafür verantwortlich, ihre Leistungen korrekt zu fakturieren und ihre Steuerpflichten zu erfüllen.

6. Zahlungsabwicklung und Auszahlung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe, Ltd. bzw. deren Schweizer Vertragspartner. Für die Nutzung der Auszahlungsfunktion müssen Creators ein Stripe-Connect-Konto eröffnen und die dort geforderten Identifikations- und Bankangaben bereitstellen.

Die Zahlung des Auftraggebers wird bis zur Abnahme treuhänderisch gehalten. Nach Abnahme wird das Creator-Honorar abzüglich der Plattformgebühr an das Stripe-Connect-Konto des Creators überwiesen. Die Gutschrift auf dem Bankkonto erfolgt nach den Fristen von Stripe.

Zahlungen ausserhalb der Plattform sind untersagt. FrameFlow kann bei Umgehung die Plattformgebühr nachfordern und das Konto sperren.

7. Stornierung, Rückerstattung und Streitfälle

Für Stornierungen gelten die Regeln der Seite «Stornierung & Rückerstattung». Für Streitfälle gilt das Verfahren der Seite «Streitfälle».

Wird ein Projekt vor Produktionsbeginn einvernehmlich aufgehoben, wird der treuhänderisch gehaltene Betrag vollständig an den Auftraggeber zurückerstattet.

Bei Uneinigkeit über die Abnahme kann jede Partei FrameFlow anrufen. FrameFlow kann den treuhänderisch gehaltenen Betrag bis zur Klärung zurückbehalten, ganz oder teilweise auszahlen oder zurückerstatten. Dieser Entscheid ist eine Vertragsverwaltungsmassnahme und kein Schiedsspruch; der ordentliche Rechtsweg bleibt offen.

8. Nutzungsrechte am Material

Der Creator garantiert, über sämtliche für die Leistung erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere an Musik, Archivmaterial, Schriften und an den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, überträgt der Creator dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare Recht, das gelieferte Endprodukt für eigene Kommunikationszwecke zu nutzen. Rohmaterial, Projektdateien und Bearbeitungsrechte sind davon nicht erfasst, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Der Creator darf das Endprodukt zu Referenzzwecken im eigenen Portfolio zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Urheberpersönlichkeitsrechte nach Schweizer Urheberrechtsgesetz bleiben vorbehalten.

Nutzende räumen FrameFlow das nicht-exklusive Recht ein, hochgeladene Profil- und Portfolioinhalte zur Darstellung und Bewerbung der Plattform zu verwenden.

9. Pflichten der Nutzenden und verbotene Inhalte

Nutzende verpflichten sich, keine rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder täuschenden Inhalte hochzuladen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

Untersagt sind ferner die automatisierte Auslesung der Plattform, das Umgehen von Sicherheitsmassnahmen, das Erstellen von Mehrfachkonten zur Manipulation von Bewertungen sowie die Abwerbung von Vertragspartnern zur Umgehung der Plattformgebühr.

Bewertungen müssen auf tatsächlich abgewickelten Projekten beruhen und sachlich sein. FrameFlow kann rechtsverletzende oder offensichtlich unwahre Bewertungen entfernen.

10. Verfügbarkeit der Plattform

FrameFlow bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Dritten (insbesondere Hosting- und Zahlungsdienstleistern) sowie höhere Gewalt können zu Unterbrüchen führen.

FrameFlow kann Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit dies für Nutzende zumutbar ist.

11. Haftung

FrameFlow haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit und Absicht sowie bei Personenschäden nach Gesetz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

FrameFlow haftet insbesondere nicht für die Erfüllung des Produktionsvertrags, für die Qualität oder Rechtmässigkeit gelieferter Inhalte, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust oder für indirekte Schäden.

Nutzende halten FrameFlow von Ansprüchen Dritter frei, die aus ihren Inhalten oder aus der Verletzung dieser AGB entstehen.

12. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, nach der DSGVO.

13. Änderungen der AGB

FrameFlow kann diese AGB anpassen. Nutzende werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht ein Nutzender nicht bis zum Inkrafttreten und nutzt die Plattform weiter, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert. Im Widerspruchsfall kann das Konto per Inkrafttreten gekündigt werden.

14. Laufzeit und Kündigung

Das Nutzungsverhältnis läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Laufende Projekte und bereits treuhänderisch gehaltene Zahlungen sind vor der Löschung ordentlich abzuwickeln.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere die zehnjährige Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach Art. 958f OR, bleiben vorbehalten.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von FrameFlow in der Schweiz, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.